Brandenburger Gericht sprach zwölf Antifaschisten frei, die Bußgeldzahlung für Zivilcourage verweigerten
Von Theo Schneider
Antifaschistinnen und Antifaschisten müssen sich bei ihren Protestaktionen gegen Neonaziaufmärsche nicht jede Schikane der Polizei gefallen lassen. Das zeigte am Montag der Freispruch von zwölf Angeklagten in einem Sammelverfahren vor dem Amtsgericht Zehdenick (Brandenburg). Den Beschuldigten war ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen worden, weil sie sich am 3. März dieses Jahres einem Neonaziaufmarsch in Halbe (Landkreis Dahme-Spreewald) entgegenstellt haben sollen. Gegen die darauffolgenden Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 126 Euro hatten sie Widerspruch eingelegt und wurden deshalb vor Gericht geladen.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin berief sich in der Anklage darauf, daß sich die Angeklagten im März geweigert haben sollen, eine Kundgebung auf der Route der Neonazis trotz polizeilicher Aufforderungen zu verlassen. Mit massiver Gewaltanwendung war die Polizei kurz darauf gegen die Demonstranten vorgegangen, um sie von der Straße zu drängen. Im Anschluß wurden 70 Antifaschisten in einem Kessel festgehalten und später in einem mehrstündigen Verfahren identifiziert und fotografiert. Die Polizei begründet ihren Einsatz damit, daß der Anmelder die Kundgebung zuvor für beendet erklärt habe. Die Teilnehmer hätten danach von der Straße gehen müssen, ein Großteil sei jedoch geblieben.
Gleich zu Beginn der Verhandlung erklärte Rechtsanwalt Matthias Schöneburg für seine Mandanten, daß sich nach dem Ende der angemeldeten Kundgebung eine »spontane Versammlung« formiert habe, die ebenso unter dem Schutz des Versammlungsgesetzes gestanden habe – und zwar bis zu einer für alle wahrnehmbaren Auflösungserklärung der Polizei. Die Angeklagten müßten freigesprochen werden, weil es eine solche Erklärung nicht gegeben habe und der Platz rechtswidrig geräumt worden sei, so Schöneburg. Dieser Ansicht schloß sich auch Richter Lothar Wernicke an. Freundliche Bitten, wonach die Straße zu verlassen sei, würden eine formelle Auflösungserklärung nicht ersetzen, so Wernicke. Den Vorschlag, das Verfahren einzustellen, lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Sie wollte einen Richterspruch und beantragte, noch mehrere Stunden Videomaterial und seitenlange Einsatzprotokolle zu sichten. Wernicke lehnte das ab, weil keine neuen Erkenntnisse zu gewinnen seien. Nach einem achtstündigen Prozeßtag sprach er alle Angeklagten frei.
Unklar ist, wie das Gericht nun mit zehn weiteren Blockierern verfährt, die ebenfalls die Zahlung des Bußgeldes verweigern. Ein Sprecher des Bündnisses »NS-Verherrlichung stoppen«, das zu den Protesten in Halbe aufgerufen hatte, zeigte sich gegenüber jW erfreut über das Urteil und hofft nun auch auf einen Freispruch für diese Antifaschisten.
Weitere Infos: redhalbe.de.vu
Quelle: Junge Welt (http://www.jungewelt.de/2007/11-07/010.php)