01.02.2013 – Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat am Freitag zwei NPD-Aktivisten zu einer Haft- beziehungsweise einer Bewährungsstrafe verurteilt.
In Berlin standen seit Mitte Januar die Berliner NPD-Mitglieder Sebastian Thom und Julian B. vor Gericht. Wie berichtet, wurde den beiden Rechtsextremisten vorgeworfen, im Berliner Wahlkampf 2011 unter anderem im Berliner Stadtteil Britz vier Passanten attackiert zu haben. Zur Sache äußern wollten sich die beiden damaligen NPD-Kandidaten im Bezirk Neukölln nicht, ließen lediglich über ihre Anwälte Erklärungen verlesen, in denen sie die Taten zwar teilweise einräumten, den Opfern aber unterstellten, NPD-Plakate heruntergerissen zu haben. Ob dem so war, ließ sich nicht aufklären, scheint aber nach Ansicht des Gerichts wenig wahrscheinlich zu sein, fehlten den Betroffenen doch entsprechende Hilfsmittel um die hoch gehängten Plakate herunterzuholen.
Letztendlich spielte das auch keine Rolle, denn Drohungen wie „Ich stech dich ab“ sowie eine Pfefferspray-Attacke werden damit nicht gerechtfertigt. Die Betroffenen kamen damals von einem privaten Treffen bei einer Bekannten und waren von dem Angriff der NPD-Wahlkämpfer komplett überrascht. Noch heute leidet einer der Attackierten unter den Folgen der Tat, befindet sich seitdem in psychiatrischer Behandlung und hatte sichtlich Probleme bei seiner Zeugenaussage. Der Angeklagten Beyer amüsierte sich nur darüber, konnte sich während der Aussage das Grinsen nicht verkneifen. Auch Thoms Anwalt, der bekannte NPD-Verteidiger Carsten Schrank, zeigte wenig Einfühlungsvermögen und polterte in üblicher Manier gegen die Opfer der Gewaltattacke.
Am heutigen Freitag fiel das Urteil in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten. Der Neuköllner NPD-Kreisvorsitzende Sebastian Thom, der auch im Berliner Landesvorstand sitzt, wurde zu einer viermonatigen Haftstrafe wegen Bedrohung verurteilt. Zum Tatzeitpunkt hatte Thom noch eine offene Bewährungsstrafe. Der 22-jährige Julian B. aus Johannisthal, gegen den auch aktuell wegen diverser Sachbeschädigungen in Südost-Berlin ermittelt wird und der vor der Verhandlung gegenüber Pressevertretern erklärte, der „Judenpresse“ sage er nichts, erhielt eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung.
Quelle: Blick nach rechts (http://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/gewaltattacke-gegen-passanten)